Gehen Sie "auf Nummer sicher". Verschaffen Sie sich Gewissheit, damit Sie ruhig schlafen können.
Prüfung: Gibt es in Ihrem Unternehmen bereits Insolvenzgründe?
Die verspätete oder unterlassene Insolvenzantragstellung bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hat für die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge.
Der frühzeitigen Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen ist deshalb dringend geboten. Versäumen Sie nichts - zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Mit zunehmender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erhöht sich die Notwendigkeit zu prüfen, ob bereits Insolvenzgründe vorliegen. Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen, die